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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein vordergründig unscheinbares, tatsächlich aber ein elementares Rechtsgebiet. Die meisten Menschen beziehen aus nichtselbstständiger Arbeit ihren Lebensunterhalt; sehr viele verbringen außerdem mehr Zeit auf ihrer Arbeitsstätte als in der Familie.

So wichtig rechtliche Regelungen für diesen Bereich sind, so unscheinbar sind sie häufig. Auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich oder schriftlich gar nichts vereinbart haben, gilt für Arbeitsverhältnisse automatisch eine Vielzahl von Rechtsnormen. Diese Rechtsnormen entstammen wiederum ganz unterschiedlichen Rechtsquellen, die vom Verfassungsrecht bis hin zu betrieblichem Gewohnheitsrecht reichen. Nicht selten sind sogar auf denselben Sachverhalt Rechtsregeln ganz unterschiedlicher Herkunft anwendbar.

Die Undurchsichtigkeit dieses Zusammenspiels braucht aber niemanden zu schrecken. Soweit es die Transparenz betrifft, stehen dafür im AnwälteHaus Spezialisten zur Verfügung. Arbeitnehmer können davon ausgehen, dass das Arbeitsrecht von einem starken Schutzcharakter für die Arbeitnehmer geprägt ist; Arbeitgeber haben die Möglichkeit, gesetzliche Spielräume durch aktive Gestaltung von Arbeitsverträgen zu nutzen.