Ausländerrecht
Das Ausländerrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts. Betroffene sind in den meisten Fällen diejenigen, die keinen deutschen Pass besitzen. Denn das Gesetz regelt Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Im weiteren Sinne zählt auch das Staatsbürgerschaftsrecht dazu, da eine Einbürgerung naturgemäß nur für Ausländer in Betracht kommt.
Doch auch deutsche Staatsbürger können mit der Ausländerbehörde in Berührung kommen, wenn sie außerhalb Deutschlands verheiratet sind oder Verwandte haben. Die Bürger anderer EU-Staaten sind zwar nach deutschem Recht Ausländer, sind aber durch das Europarecht begünstigt und können ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen.
Auch die Änderung des „Ausländer“- in das „Aufenthaltsgesetz“ vor einigen Jahren hat eines nicht geändert: Ausländerrecht ist Ordnungsrecht (früher: Polizeirecht). Der Ausländer wird als potenzieller Störer von Sicherheit und Ordnung angesehen wird, der für seine Anwesenheit in Deutschland eine Erlaubnis benötigt. Leider ist dies bei der Tätigkeit einiger Ausländerbehörden deutlich zu erkennen. Ausweisung und Abschiebungshaft sind nur zwei Stichworte, die ausländischen Mitbürgern immer wieder Angst machen.
Deshalb steht Ihr Rechtsanwalt Ihnen zur Seite, wenn der Aufenthaltstitel in Gefahr ist, Sie oder Ihre Angehörigen von Abschiebung bedroht sind, Ihr Ehepartner kein Visum erhält oder eine Einbürgerung abgelehnt wird. Im AnwälteHaus finden Sie für diese Fragen erfahrene Ansprechpartner.
Doch auch deutsche Staatsbürger können mit der Ausländerbehörde in Berührung kommen, wenn sie außerhalb Deutschlands verheiratet sind oder Verwandte haben. Die Bürger anderer EU-Staaten sind zwar nach deutschem Recht Ausländer, sind aber durch das Europarecht begünstigt und können ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen.
Auch die Änderung des „Ausländer“- in das „Aufenthaltsgesetz“ vor einigen Jahren hat eines nicht geändert: Ausländerrecht ist Ordnungsrecht (früher: Polizeirecht). Der Ausländer wird als potenzieller Störer von Sicherheit und Ordnung angesehen wird, der für seine Anwesenheit in Deutschland eine Erlaubnis benötigt. Leider ist dies bei der Tätigkeit einiger Ausländerbehörden deutlich zu erkennen. Ausweisung und Abschiebungshaft sind nur zwei Stichworte, die ausländischen Mitbürgern immer wieder Angst machen.
Deshalb steht Ihr Rechtsanwalt Ihnen zur Seite, wenn der Aufenthaltstitel in Gefahr ist, Sie oder Ihre Angehörigen von Abschiebung bedroht sind, Ihr Ehepartner kein Visum erhält oder eine Einbürgerung abgelehnt wird. Im AnwälteHaus finden Sie für diese Fragen erfahrene Ansprechpartner.








