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Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wie das Eigentum eines Menschen nach dessen Tod auf seinen oder seine Rechtsnachfolger übergeht.

Im Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Regeln enthalten, die bestimmen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist und welche Anteile sich zwischen hinterbliebenen Ehe­partnern und gemeinsamen Kindern bei der gesetzlichen Erbfolge ergeben.

Das Erbrecht stellt jedoch auch Möglichkeiten zur Verfügung, um bereits zu Lebzeiten kreativ und gegebenenfalls unter Mitwirkung der engsten Verwandten die Rechtsverhältnisse nach dem Tode zu planen und vorzubereiten. Dies kann  etwa durch Abschluss von Erbverträgen geschehen oder durch das Abfassen eines ge­meinsamen Testaments mit dem Ehepartner, sowie durch Schenkungen zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge.

Kreativ genutzt kann eine vertragliche Gestaltung des Erbrechts dazu dienen, das verfassungs­rechtlich geschützte Eigentum einer Person auch nach deren Tode möglichst optimal an die Rechtsnachfolger zu übertragen. Da eine solche Übertragung steueroptimiert erfolgen sollte, bietet das Anwältehaus Osnabrück dazu eine vernetzte Beratung mit Steuerexperten an.

Zum Erbrecht im weiteren Sinne gehört auch das Recht der Patientenverfügungen und Vorsorge­vollmachten etc., durch die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Falle einer schwerwie­genden Erkrankung umgesetzt werden kann.