Familienrecht
Das Familienrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsbeziehungen der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen unter Einschluss der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften befasst, insbesondere mit deren Begründung, der inneren Ausgestaltung und auch den Rechtsfolgen einer Beendigung dieser persönlichen Verhältnisse.
Gerade in Zeiten, in denen sich die gesellschaftliche Auffassung von Ehe und Familie von einer festgefügten Struktur hinzu freieren Formen des Zusammenlebens fortentwickelt, folgt das Familienrecht mit dynamischer Entwicklung.
Dies zeigt sich in einer Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Bereich des Kindschaftsrechts, der Lebenspartnerschaften und in der Reform des Unterhaltsrechts.
Aufgrund dieser Dynamik bedarf das Familienrecht ständiger Beobachtung und ständiger Fortbildung durch den Rechtsanwender.
Zum Familienrecht gehört allerdings auch das Erstellen familienrechtlicher Verträge, die die Rahmenbedingungen etwa für Eheschließung oder Lebenspartnerschaft bilden.
Mit diesen Vertragsgestaltungen kann erreicht werden, dass im Einzelfall als ungerecht empfundene gesetzliche Rechtsfolgen familienrechtlicher Bindungen durch einvernehmliche Regelungen ersetzt werden und damit Inhalt und Rechtsfolgen persönlicher Beziehungen individuell auf die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnitten gestaltet werden können.
Gerade in Zeiten, in denen sich die gesellschaftliche Auffassung von Ehe und Familie von einer festgefügten Struktur hinzu freieren Formen des Zusammenlebens fortentwickelt, folgt das Familienrecht mit dynamischer Entwicklung.
Dies zeigt sich in einer Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Bereich des Kindschaftsrechts, der Lebenspartnerschaften und in der Reform des Unterhaltsrechts.
Aufgrund dieser Dynamik bedarf das Familienrecht ständiger Beobachtung und ständiger Fortbildung durch den Rechtsanwender.
Zum Familienrecht gehört allerdings auch das Erstellen familienrechtlicher Verträge, die die Rahmenbedingungen etwa für Eheschließung oder Lebenspartnerschaft bilden.
Mit diesen Vertragsgestaltungen kann erreicht werden, dass im Einzelfall als ungerecht empfundene gesetzliche Rechtsfolgen familienrechtlicher Bindungen durch einvernehmliche Regelungen ersetzt werden und damit Inhalt und Rechtsfolgen persönlicher Beziehungen individuell auf die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnitten gestaltet werden können.








