Gewerblicher Rechtsschutz
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz sind zwei eng miteinander verwobene Arbeitsgebiete des Rechtsanwalts, die vor allem für Unternehmer von Bedeutung sind.
Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten der Marktteilnehmer indem z.B. verbotene Werbung oder fehlende Preisangaben sowie Kartelle und Preisabsprachen verboten sind. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle juristischen Maßnahmen, die zum Schutz vor Wettbewerbsverstößen der Konkurrenz oder gegen Verletzungen des Urheber- und Markenrechts, also des Missbrauchs geistigen Eigentums, erforderlich sind.
Wer unternehmerisch tätig wird, sollte sich im Klaren darüber sein, welche Rechte anderer, z.B. fremder Urheberrechte, oder unternehmerischen Pflichten er bei der Betätigung im Internet zu beachten hat. Der Unternehmer muss sich außerdem selbst gegen Verstöße seiner Konkurrenten schützen. Doch auch Angehörige der freien Berufe erkennen inzwischen die Gefahren des werbenden Auftretens am Markt.
Abmahnungen, die mit einer anwaltlichen Rechnung verbunden sind, werden im Wettbewerb immer häufiger. Doch nicht jede Abmahnung erfolgt mit Recht – häufig zahlen Betroffene aus Angst vor dem gegnerischen Anwalt eine überhöhte oder gar unberechtigte Rechnung. Im AnwälteHaus finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung weiterhelfen. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Ihre Rechte verletzt worden sind. Wenn Sie als Unternehmer Maßnahmen planen, die rechtliche Schritte der Konkurrenz befürchten lassen, werden wir auch vorbeugend tätig.
Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten der Marktteilnehmer indem z.B. verbotene Werbung oder fehlende Preisangaben sowie Kartelle und Preisabsprachen verboten sind. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle juristischen Maßnahmen, die zum Schutz vor Wettbewerbsverstößen der Konkurrenz oder gegen Verletzungen des Urheber- und Markenrechts, also des Missbrauchs geistigen Eigentums, erforderlich sind.
Wer unternehmerisch tätig wird, sollte sich im Klaren darüber sein, welche Rechte anderer, z.B. fremder Urheberrechte, oder unternehmerischen Pflichten er bei der Betätigung im Internet zu beachten hat. Der Unternehmer muss sich außerdem selbst gegen Verstöße seiner Konkurrenten schützen. Doch auch Angehörige der freien Berufe erkennen inzwischen die Gefahren des werbenden Auftretens am Markt.
Abmahnungen, die mit einer anwaltlichen Rechnung verbunden sind, werden im Wettbewerb immer häufiger. Doch nicht jede Abmahnung erfolgt mit Recht – häufig zahlen Betroffene aus Angst vor dem gegnerischen Anwalt eine überhöhte oder gar unberechtigte Rechnung. Im AnwälteHaus finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei der Abwehr der Forderung weiterhelfen. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Ihre Rechte verletzt worden sind. Wenn Sie als Unternehmer Maßnahmen planen, die rechtliche Schritte der Konkurrenz befürchten lassen, werden wir auch vorbeugend tätig.








