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Insolvenzrecht

Die Zahl der Insolvenzen bewegt sich seit Jahren auf konstant hohem Niveau, nicht zuletzt weil der Gesetzgeber mit dem Rechtsinstitut der Verbraucherinsolvenz eine Art Insolvenzverfahren light geschaffen hat.

Ein generelles Umdenken ist im Bereich des früheren Konkurses außerdem dadurch erfolgt, dass über beide Verfahrensarten im Ergebnis nach Ablauf der sog. Wohlverhaltensperiode die Befreiung des Schuldners von seinen restlichen Schulden erreicht werden kann. Das macht das Verfahren für viele attraktiv, die ansonsten den Gang zum Insolvenzgericht scheuen würden.

Für das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren ist allerdings der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung durch Mitwirkung einer fachkundigen Stelle erforderlich. Dieser Schuldenbereinigungsplan muss verhandelt werden, bevor sich die Pforten des Gerichts für ein Verbraucherinsolvenzverfahren öffnen. Soweit als fachkundige Stelle die Schuldnerberatung zur Verfügung steht, müssen Bürger dort häufig Wartezeiten auch von mehreren Monaten in Kauf nehmen. Wem das zu lange dauert, findet auch für dieses Problem im AnwälteHaus geeignete Ansprechpartner.