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IT-Recht

Das Internetrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um die Internetnutzung.

Wichtige Regelungsbereiche sind dabei der elektronische Geschäftsverkehr und das Recht der Online-Auktionen, sowie das Recht der Internetdomains. Schwerpunkt der rechtlichen Regelungen ist zurzeit der Verbraucher- und Kundenschutz im elek­tronischen Geschäftsverkehr über das Internet, sowie die Haftung der Dienstanbieter im Internet nach dem Telemediengesetz und die Probleme der Wettbewerbsfragen und Abmahnungen bei gewerblichen Anbietern im Internet untereinander.

Das Internetrecht ist eine junge Rechtsmaterie, die sich erst nach der Einführung des World Wide ­Webs im Jahr 1982 entwickelt hat.

Bei der explosionsartigen Zunahme der Internetnutzung und der enorm gewachsenen wirtschaft­lichen Bedeutung des Internets, sowie seiner rasanten technischen Weiterentwicklung wird sich auch das Internetrecht in Zukunft extrem dynamisch entwickeln.