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Krankenversicherungsrecht

Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt im 5.Sozialgesetzbuch (SGB V), wird in letzter Zeit gravierenden Änderungen unterzogen. Mit den diversen Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre (Stichworte: GKV-WSG, Gesundheitsfonds) wird versucht, der Überalterung der Bevölkerung gerecht zu werden. Zudem wurden die vertraglichen Gestaltungsspielräume für Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erweitert.

Die Einführung des sog. Morbi-RSA berücksichtigt die höheren Kosten von chronisch kranken gesetzlich Versicherten durch entsprechend höhere Pauschalen für die Krankenkassen. Mit der Abkehr von Kollektivverträgen zur Ermöglichung von Direktverträgen zwischen Behandlern und Kassen sollen die Versorgungsstrukturen kostengünstig und doch qualitätssichernd umgestaltet werden. Der Wettbewerb hat Einzug in die bislang eher planwirtschaftliche gesetzliche Krankenversicherung gehalten. Ob die Versorgungsqualität tatsächlich beibehalten wird, bleibt ebenso abzuwarten wie die geplanten weiteren Änderungen durch die neue Bundesregierung.

Das Vertragsarztrecht ist im SGB V geregelt, insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen und -beschränkungen für Ärzte und die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ferner finden sich in diesem Gesetz die einzelnen Leistungen, die der Versicherte "seiner" Kasse bei Krankheit abverlangen kann.