Medienrecht
Von Medien- und Telekommunikationsrecht sind verschiedene Teilgebiete anderer Rechtsgebiete erfasst. Während das Medienrecht vor allem die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation rechtlich regelt, betrifft das das Telekommunikationsrecht vorwiegend nur die technische Seite der Übermittlung von Inhalten, wie den Zugang zu Telekommunikationsnetzen und die rechtlichen Verhältnisse der Telekommunikationsanbieter. Hier gibt es große Schnittmengen zum Internet- und IT-Recht.
Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch der Schutz vor ehrverletzender und falscher Berichterstattung in den Medien.
Im Streit mit Medien, Zeitungen, Radiosender und besonders mit TV-Anstalten, ist es für die Opfer einer falschen Berichterstattung schwer, sich rechtlich duchzusetzen. Im AnwälteHaus finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen dabei gern zur Seite stehen. Ebenso finden hier auch Medientreibende Hilfe bei der Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden oder Marktkonkurrenten.
Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch der Schutz vor ehrverletzender und falscher Berichterstattung in den Medien.
Im Streit mit Medien, Zeitungen, Radiosender und besonders mit TV-Anstalten, ist es für die Opfer einer falschen Berichterstattung schwer, sich rechtlich duchzusetzen. Im AnwälteHaus finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen dabei gern zur Seite stehen. Ebenso finden hier auch Medientreibende Hilfe bei der Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden oder Marktkonkurrenten.








