Medizinrecht
Das Medizinrecht erstreckt sich zum einen auf das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient (Arzthaftungsrecht).
Außerdem fallen unter das Medizinrecht das Recht der Honorierung von Kassen- und Privatpatienten, arztspezifische Zulassungsrechts-, Berufsrechts- und Wettbewerbsrechtsfragen sowie vertragsrechtliche Fragen der beruflichen Kooperationen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, Integrierte Versorgung etc.). Im weiteren Sinne kann zum Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Apothekenrecht und das Pharmarecht gezählt werden.
Im Jahr 2004 wurde die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" eingeführt.
Im Bereich Medizinrecht betreuen RA Laue-Ogal und RA Lahrmann im AnwälteHaus Ärzte, Pflegeheime und Physiotherapeuten in vertraglichen Angelegenheiten, Zulassungs- und Haftungsfragen als auch Patienten bei Problemen mit Krankenkassen und in haftungsrechtlichen Fragen.
Außerdem fallen unter das Medizinrecht das Recht der Honorierung von Kassen- und Privatpatienten, arztspezifische Zulassungsrechts-, Berufsrechts- und Wettbewerbsrechtsfragen sowie vertragsrechtliche Fragen der beruflichen Kooperationen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, Integrierte Versorgung etc.). Im weiteren Sinne kann zum Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Apothekenrecht und das Pharmarecht gezählt werden.
Im Jahr 2004 wurde die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" eingeführt.
Im Bereich Medizinrecht betreuen RA Laue-Ogal und RA Lahrmann im AnwälteHaus Ärzte, Pflegeheime und Physiotherapeuten in vertraglichen Angelegenheiten, Zulassungs- und Haftungsfragen als auch Patienten bei Problemen mit Krankenkassen und in haftungsrechtlichen Fragen.








