Mietrecht
Das Mietrecht regelt die vertragliche Beziehung zwischen dem Vermieter einerseits und dem Mieter andererseits und zwar bereits von der Anbahnung eines Vertrages bis zur endgültigen Erledigung gegenseitiger Ansprüche, die oftmals erst einige Zeit nach dem Auszug eintritt.
Die möglichen Streitfelder sind dabei so vielfältig wie die Natur des Menschen und längst nicht immer geht es dabei nur um das liebe Geld: Wie hat sich der Mieter in die Hausgemeinschaft einzufügen, wer darf auch ohne eigenen Vertrag mit dem Mieter in der Wohnung leben, welche Haustiere dürfen gehalten werden, wann darf der Vermieter die Wohnung betreten, wer reinigt den Gehsteig und wo darf der Kinderwagen stehen?
Derartige Streitfragen können das vom Gesetzgeber vorausgesetzte Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter so schwer belasten, dass schließlich eine Kündigung unumgänglich wird.
Sollten bis dahin noch keine Probleme wegen fehlender Mietzahlung, Mängeln der Wohnung oder etwa einer Nachzahlung der Betriebskosten aufgetreten sein, kommen spätestens jetzt die widerstreitenden finanziellen Interessen der Parteien ins Spiel; denn der Vermieter möchte eine mangelfreie Wohnung zurückerhalten, während der Mieter möglichst keinen Cent in die „alte“ Wohnung stecken und natürlich die komplette Kaution zurückerhalten möchte.
Ohne Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage sowie der einschlägigen Rechtssprechung zahlt man dann oftmals mehr als eigentlich nötig wäre.
Vom Vertragsschluss bis zur Rückzahlung der Kaution wird sich daher die Inanspruchnahme kompetenter Beratung und Hilfe im AnwälteHaus für Sie rechnen.
Die möglichen Streitfelder sind dabei so vielfältig wie die Natur des Menschen und längst nicht immer geht es dabei nur um das liebe Geld: Wie hat sich der Mieter in die Hausgemeinschaft einzufügen, wer darf auch ohne eigenen Vertrag mit dem Mieter in der Wohnung leben, welche Haustiere dürfen gehalten werden, wann darf der Vermieter die Wohnung betreten, wer reinigt den Gehsteig und wo darf der Kinderwagen stehen?
Derartige Streitfragen können das vom Gesetzgeber vorausgesetzte Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter so schwer belasten, dass schließlich eine Kündigung unumgänglich wird.
Sollten bis dahin noch keine Probleme wegen fehlender Mietzahlung, Mängeln der Wohnung oder etwa einer Nachzahlung der Betriebskosten aufgetreten sein, kommen spätestens jetzt die widerstreitenden finanziellen Interessen der Parteien ins Spiel; denn der Vermieter möchte eine mangelfreie Wohnung zurückerhalten, während der Mieter möglichst keinen Cent in die „alte“ Wohnung stecken und natürlich die komplette Kaution zurückerhalten möchte.
Ohne Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage sowie der einschlägigen Rechtssprechung zahlt man dann oftmals mehr als eigentlich nötig wäre.
Vom Vertragsschluss bis zur Rückzahlung der Kaution wird sich daher die Inanspruchnahme kompetenter Beratung und Hilfe im AnwälteHaus für Sie rechnen.







