Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeld vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung).
Aber auch in anderen Bereichen als dem Straßenverkehr kommt es des Öfteren zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gerade im Bereich wirtschaftlicher Betätigung und im Umweltrecht werden Verstöße mit Geldbußen geahndet, die ganz erhebliche Ausmaße annehmen können. Dies kann auch Wirtschaftsunternehmen treffen, die EU-Kommission hat bereits Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe, z.B. wegen Preisabsprachen, gegen große Konzerne verhängt. Aber auch die nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro können für einen Gastwirt oder Kioskbetreiber eine ernste Konsequenz darstellen.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung).
Aber auch in anderen Bereichen als dem Straßenverkehr kommt es des Öfteren zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gerade im Bereich wirtschaftlicher Betätigung und im Umweltrecht werden Verstöße mit Geldbußen geahndet, die ganz erhebliche Ausmaße annehmen können. Dies kann auch Wirtschaftsunternehmen treffen, die EU-Kommission hat bereits Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe, z.B. wegen Preisabsprachen, gegen große Konzerne verhängt. Aber auch die nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro können für einen Gastwirt oder Kioskbetreiber eine ernste Konsequenz darstellen.








