Steuerrecht
Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.
Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen (stiura) und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3 Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Zölle und Abschöpfungen der EU gehören ebenfalls zu den Steuern.
Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwändigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand. Hierfür braucht es Spezialisten mit Erfahrung. Das Anwältehaus beherbergt unter einem Dach einen Fachanwalt für Steuerrecht und die Niederlassung einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft (Capitalia). So können Sie umfassend und kompetent beraten werden.
Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.
Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen (stiura) und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3 Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Zölle und Abschöpfungen der EU gehören ebenfalls zu den Steuern.
Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwändigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand. Hierfür braucht es Spezialisten mit Erfahrung. Das Anwältehaus beherbergt unter einem Dach einen Fachanwalt für Steuerrecht und die Niederlassung einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft (Capitalia). So können Sie umfassend und kompetent beraten werden.







