Veranstaltungsrecht
Das Veranstaltungsrecht ist kein abgeschlossenes Rechtsgebiet. Es umfasst ausgewählte Bereiche des Vertrags-, Schadens- und Verwaltungsrechts. Diese Rechtsgebiete greifen ineinander, so dass eine baurechtliche Auflage entscheidende Bedeutung für die möglichen Künstlerverträge entfalten kann. Deutlich ist auch die Bedeutung des Vertragsrechts z.B. bei der Vermittlung und Vertretung von Künstlern durch Agenturen oder des Gaststätten- und Immissionsschutzrechts (also des Verwaltungsrechts) für Diskotheken.
Alle im Eventbereich Tätigen sind von den einschlägigen Regelungen betroffen. Ausrichter von Messen, Veranstalter von Konzerten, Betreiber von Diskotheken und Gaststätten sind von den entscheidenden Rechtsfragen ebenso betroffen wie selbstständige Künstler, Gastronomie-Mitarbeiter, Event- und Künstleragenturen und sonstige Dienstleister.
Problematisch ist in der Praxis, dass viele Künstlerengagements entweder überhaupt nicht auf schriftlichen Vereinbarungen basieren oder diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet oder sogar unwirksam sind. Wenn Unstimmigkeiten auftreten, ist ein für beide Seiten lästiger Streit vorprogrammiert. Dies kann mit einer fundierten anwaltlichen Beratung vermieden werden. Ebenso kann die Konzessionierung von Gaststätten von Anfang an begleitet werden – oder aber eine versagte Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht erstritten werden.
Alle im Eventbereich Tätigen sind von den einschlägigen Regelungen betroffen. Ausrichter von Messen, Veranstalter von Konzerten, Betreiber von Diskotheken und Gaststätten sind von den entscheidenden Rechtsfragen ebenso betroffen wie selbstständige Künstler, Gastronomie-Mitarbeiter, Event- und Künstleragenturen und sonstige Dienstleister.
Problematisch ist in der Praxis, dass viele Künstlerengagements entweder überhaupt nicht auf schriftlichen Vereinbarungen basieren oder diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet oder sogar unwirksam sind. Wenn Unstimmigkeiten auftreten, ist ein für beide Seiten lästiger Streit vorprogrammiert. Dies kann mit einer fundierten anwaltlichen Beratung vermieden werden. Ebenso kann die Konzessionierung von Gaststätten von Anfang an begleitet werden – oder aber eine versagte Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht erstritten werden.







