Verfassungsbeschwerden
"Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Dieser niederschmetternde Satz steht unter mancher Gerichtsentscheidung. Und trotzdem muss das nicht das letzte Wort sein. Denn auch diese Entscheidung kann in bestimmten Fällen durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert werden – wenn der Bürger eine sogenannte Verfassungsbeschwerde erhebt.
Das Bundesverfassungsgericht kann alle Entscheidungen anderer deutscher Gerichte aufheben, wenn Grundrechte verletzt sind. Doch die Hürden hierfür sind hoch. Zunächst muss der Rechtssuchende durch alle Instanzen klagen und dabei bestimmte Voraussetzungen beachten, um schließlich erfolgversprechend das oberste Gericht anzurufen.
Diese Voraussetzungen sind streng. Deswegen haben im Durchschnitt nur wenige Verfassungsbeschwerden Erfolg. Viele werden bereits wegen formeller Fehler zurückgewiesen, andere vom Gericht nicht angenommen, weil sie z.B. Ungerechtigkeit beklagen, aber nicht präzise formuliert sind. Dieses Risiko kann mit einer sachkundigen anwaltlichen Vertretung stark vermindert werden: Unter 10 erfolgreichen Beschwerden werden 9 von Rechtsanwälten verfasst.
Wenn es wirklich um lebenswichtige Fragen geht, kann eine Verfassungbeschwerde der letzte Weg sein, noch etwas zu bewegen. Denn nicht nur gerichtliche Entscheidungen können damit auf den Prüfstand gestellt werden, auch Gesetze können für verfassungswidrig erklärt werden. Ob Ihre Angelegenheit ein Fall für eine Verfassungsbeschwerde ist, erläutert Ihnen Ihr Ansprechpartner im AnwälteHaus.
Dieser niederschmetternde Satz steht unter mancher Gerichtsentscheidung. Und trotzdem muss das nicht das letzte Wort sein. Denn auch diese Entscheidung kann in bestimmten Fällen durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert werden – wenn der Bürger eine sogenannte Verfassungsbeschwerde erhebt.
Das Bundesverfassungsgericht kann alle Entscheidungen anderer deutscher Gerichte aufheben, wenn Grundrechte verletzt sind. Doch die Hürden hierfür sind hoch. Zunächst muss der Rechtssuchende durch alle Instanzen klagen und dabei bestimmte Voraussetzungen beachten, um schließlich erfolgversprechend das oberste Gericht anzurufen.
Diese Voraussetzungen sind streng. Deswegen haben im Durchschnitt nur wenige Verfassungsbeschwerden Erfolg. Viele werden bereits wegen formeller Fehler zurückgewiesen, andere vom Gericht nicht angenommen, weil sie z.B. Ungerechtigkeit beklagen, aber nicht präzise formuliert sind. Dieses Risiko kann mit einer sachkundigen anwaltlichen Vertretung stark vermindert werden: Unter 10 erfolgreichen Beschwerden werden 9 von Rechtsanwälten verfasst.
Wenn es wirklich um lebenswichtige Fragen geht, kann eine Verfassungbeschwerde der letzte Weg sein, noch etwas zu bewegen. Denn nicht nur gerichtliche Entscheidungen können damit auf den Prüfstand gestellt werden, auch Gesetze können für verfassungswidrig erklärt werden. Ob Ihre Angelegenheit ein Fall für eine Verfassungsbeschwerde ist, erläutert Ihnen Ihr Ansprechpartner im AnwälteHaus.







