Versicherungsrecht
Beinahe jeder ist an vielen Versicherungsverhältnissen beteiligt; sei es, dass die betreffende Person als Arbeitnehmer Beiträge in die gesetzlichen Pflichtversicherungen einzahlt, sei es, dass ein privater Versicherungsvertrag geschlossen wurde, der von einer privaten Haftpflichtversicherung bis hin zu den komplizierten CEO-Policen reichen kann.
Manchmal scheint es so, als ob die Beiträge, die der Versicherungsnehmer an den Versicherer zahlt, viel eher als Schicksalsprämie - dass nichts passieren möge - zu verstehen sind denn als tatsächliche Absicherung gegen die Unbilden des Lebens. Was alles - und damit oft: wie wenig - durch die einzelne Versicherung abgesichert ist, erfährt der Betroffene häufig erst im Schadensfall, und dann auch oft in Gestalt der Mitteilung, dass ein Schadensfall gerade nicht unter das versicherte Risiko fällt oder dass das Versicherungsunternehmen aus anderen Gründen nicht zahlen will.
Die Rechte des Versicherungsnehmers bestimmen sich dabei aus dem Nebeneinander von Versicherungsvertrag, Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
Und bei der Frage, ob nicht doch der Schadensfall auf einer dieser Stufen unter die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens fällt, helfen die Fachleute aus dem AnwälteHaus.
Manchmal scheint es so, als ob die Beiträge, die der Versicherungsnehmer an den Versicherer zahlt, viel eher als Schicksalsprämie - dass nichts passieren möge - zu verstehen sind denn als tatsächliche Absicherung gegen die Unbilden des Lebens. Was alles - und damit oft: wie wenig - durch die einzelne Versicherung abgesichert ist, erfährt der Betroffene häufig erst im Schadensfall, und dann auch oft in Gestalt der Mitteilung, dass ein Schadensfall gerade nicht unter das versicherte Risiko fällt oder dass das Versicherungsunternehmen aus anderen Gründen nicht zahlen will.
Die Rechte des Versicherungsnehmers bestimmen sich dabei aus dem Nebeneinander von Versicherungsvertrag, Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
Und bei der Frage, ob nicht doch der Schadensfall auf einer dieser Stufen unter die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens fällt, helfen die Fachleute aus dem AnwälteHaus.







