Wirtschaftsrecht
Unter Wirtschaftsrecht versteht man im weiteren Sinne alle Rechtsnormen, mit denen die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat geregelt werden.
Dieser Begriff umfasst zum einen das Wirtschaftsverwaltungsrecht, mit dem der Staat ein System der Eingriffs- und Leistungsverwaltung bildet. Hierzu gehören u.a. das Recht der Gefahrenabwehr (Überwachung der Wirtschaft) und das Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung).
Zum anderen ist das Wirtschaftsprivatrecht gemeint, welches die Regelungen des Güter- und Leistungsaustausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten vorgibt. Normierungen finden sich insoweit im Allgemeinen Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht (dort insbesondere HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u.a.). Die geschäftlichen Beziehungen der Beteiligten fußen auf vertraglichen Grundlagen, für die es unzählige Durchführungsmöglichkeiten gibt. Hier ist es unabdingbar, sich wegen der Vielzahl von Fallstricken umfassend und versiert beraten zu lassen.
In den mittlerweile 27 EU-Staaten spielt mehr und mehr das europäische Wirtschaftsrecht, hier aktuell das europäische Gesellschaftsrecht mit den Rechtsformen Limited (Ltd.) und Société European (SE) eine bedeutende Rolle.
Otftmals spielen sich Streitigkeiten zwischen Produzenten und Händlern vor speziell dafür eingerichteten Schiedsgerichten oder vor den Kammern für Handelssachen der Landgerichte ab. Hier verfügen die beratenden Anwälte durch ihre jahrelange Tätigkeit über umfangreiche Erfahrungen.
Dieser Begriff umfasst zum einen das Wirtschaftsverwaltungsrecht, mit dem der Staat ein System der Eingriffs- und Leistungsverwaltung bildet. Hierzu gehören u.a. das Recht der Gefahrenabwehr (Überwachung der Wirtschaft) und das Subventionsrecht (Wirtschaftsförderung).
Zum anderen ist das Wirtschaftsprivatrecht gemeint, welches die Regelungen des Güter- und Leistungsaustausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten vorgibt. Normierungen finden sich insoweit im Allgemeinen Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht (dort insbesondere HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG u.a.). Die geschäftlichen Beziehungen der Beteiligten fußen auf vertraglichen Grundlagen, für die es unzählige Durchführungsmöglichkeiten gibt. Hier ist es unabdingbar, sich wegen der Vielzahl von Fallstricken umfassend und versiert beraten zu lassen.
In den mittlerweile 27 EU-Staaten spielt mehr und mehr das europäische Wirtschaftsrecht, hier aktuell das europäische Gesellschaftsrecht mit den Rechtsformen Limited (Ltd.) und Société European (SE) eine bedeutende Rolle.
Otftmals spielen sich Streitigkeiten zwischen Produzenten und Händlern vor speziell dafür eingerichteten Schiedsgerichten oder vor den Kammern für Handelssachen der Landgerichte ab. Hier verfügen die beratenden Anwälte durch ihre jahrelange Tätigkeit über umfangreiche Erfahrungen.








