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Zwangsvollstreckung

Mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung soll der zahlungsunwillige Schuldner gezwungen werden, doch noch zu zahlen. Es kommt regelmäßig immer dann zur Zwangsvollstreckung wenn ein Schuldner weniger zahlt als es sich der Gläubiger wünscht.

Es handelt sich hierbei um ein äußerst kompliziertes und komplexes Rechtsgebiet.

Die Zwangsvollstreckung bedingt einen Forderungstitel. Diesen muss sich der Gläubiger zunächst beschaffen. Es gibt ganz verschiedene Titel, hier ein paar Beispiele:

  • Vollstreckungsbescheid
  • Notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
  • Gerichtsurteil
  • Gerichtlicher Vergleich
Hat der Gläubiger einen solchen Forderungstitel in den Händen, so kann er die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies kann insbesondere durch die folgenden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung erfolgen:

  • Pfändung ins bewegliche Vermögen durch Gerichtsvollzieher
  • Lohn- und Gehaltspfändung
  • Kontenpfändung
  • Forderungspfändung
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Zwangsversteigung/Zwangsverwaltung von Grundstücken
  • Pfändung von Gesellschaftsanteilen

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre berechtigten Ansprüche nicht nur gerichtlich feststellen zu lassen, sondern diese auch durchzusetzen. Denn, was nützt einem das schönste Urteil, wenn die andere Seite dann trotzdem nicht freiwillig zahlt?