Landwirtschaft und Umwelt betreffen irgendwann praktisch jeden - auch wenn man es nicht immer merkt!
Im Agrar- oder Landwirtschaftsrecht werden alle Rechtsfragen zusammengefasst, die Land- und Forstwirtschaft, gartenbauliche Betriebe, Fischerei, Jagd, aber auch z.B. die Imkerei betreffen. Man spricht von der sogenannten „Urproduktion“, also der Erzeugung aus der natürlichen Umgebung wie Boden und Gewässern.
Landwirte, Fischzüchter oder Jagdpächter stehen dabei im ständigen Kontakt zur Natur, so dass die Vorschriften des Umweltrechts ebenfalls von besonderer Bedeutung sind.
Zwischen wirtschaftlichem Interesse, nachhaltiger Wirtschaft und Naturschutz
Das Agrarrecht reicht überraschend weit, denn es beinhaltet vor allem den gesamten Betrieb landwirtschaftlicher Unternehmen. Aber auch die Weiterverarbeitung der Produkte z.B. in der Lebensmittelwirtschaft, die Herstellung von Saatgut und Dünger und Sonderregeln des Erbrechts gehören dazu.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Vorschriften über Natur- und Umweltschutz, die über die Regeln der Cross Compliance regelmäßig auch die europäische Agrarförderung beeinflussen.
Durch diese Vielfalt ist das Recht der Landwirtschaft eine Querschnittsmaterie, in der ein Mandant oft am besten von mehreren spezialisierten Anwälten beraten werden kann.
Einige der Themen im Agrarrecht:
- Immobilien, Grundstücksverkehr, Landpacht
- Bauen im Außenbereich, Tierhaltungsanlagen, Umnutzung von Gebäuden
- Höfeordnung, vorgezogene Erbfolge, Pflichtteil, Abfindung
- Subventionen und Beihilfen
- Immissionsschutz und Naturschutz
- Erneuerbare Energien
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Ihr Rechtsanwalt im AnwälteHaus prüft die Angelegenheit für Sie und gibt Auskunft darüber, welche Strategie die richtige ist. Weil oft mehrere Rechtsgebiete betroffen sind, stellen wir auch schnell ein Team aus Experten zusammen, die Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung empfehlen können.
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Henning J. Bahr, LL.M.
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