Am Donnerstag, 30.3.2017, verhandelte das Verwaltungsgericht über die Klagen von drei Nachbarn gegen die Genehmigung eines Bad Iburger Landwirts.
2013 hatte der Landkreis Osnabrück die Genehmigung für die Errichtung zweier Ställe erteilt, bislang ist eine der Anlagen errichtet. Die Nachbarn machen geltend, durch Geruch, Staub und andere Emissionen beeinträchtigt zu sein. Außerdem zweifeln sie die Richtigkeit der Vorprüfung des Erfordernis einer sog. Umweltverträglichkeitsprüfung an.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nun geurteilt, dass die Genehmigung für die Anlagen rechtswidrig ist. Der Landkreis habe bei der erforderlichen Umweltverträglichkeits-Vorprüfung trotz Nacharbeit im gerichtlichen Verfahren nicht ordnungsgemäß gearbeitet. Deshalb sei den Nachbarn zuzustimmen und die Genehmigung aufzuheben.
Der Landkreis und der betroffene Landwirt können beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, ist das bereits errichtete Gebäude illegal.
Beteiligte Anwälte:
Henning J. Bahr, LL.M.
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