10/04
2015

Mietpreisbremse und Schönheitsreparaturen

Neuigkeiten im Mietrecht und die damit verbundenen neuen Probleme.

Ein Rechtsgebiet, das die meisten Deutschen irgendwie betrifft, ist in Bewegung: Nach der Mietpreisbremse jetzt die Schönheitsreparaturen – das Mietrecht steht seit Anfang des Jahres im Fokus der Öffentlichkeit. Nachdem der Bund die Mietpreisbremse geschaffen hat, legte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2015 nach und erklärte Klauseln über Schönheitsreparaturen an gemieteten Wohnungen in den meisten aktuellen Fassungen für unwirksam.

Was bedeutet das für Mieter und Vermieter? Rechtsanwalt Burkhard Wulftange, Experte für Mietrecht im AnwälteHaus, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.



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Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung.


Beteiligte Anwälte:
Burkhard Wulftange



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