17/08
2018

Anhörung zum NPOG im Niedersächsischen Landtag

Rechtsanwalt Henning J. Bahr vertrat gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes im DAV die Interessen der Anwaltschaft und ihrer Mandanten.

Am 10.8.2018 wurde im Innenausschluss des Niedersächsischen Landtages die Anhörung zur Änderung des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (NSOG) in das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) fortgesetzt.

Hieran nahmen für den Niedersächsischen Anwalt- und Notarverein auch die Rechtsanwälte Marc Y. Wandersleben und Henning J. Bahr teil. Sie stellten heraus, dass es der Anwaltschaft vor allem um zwei Rechtsverschärfungen geht, denen man mehr als kritisch gegenübersteht: Einerseits die vielfache Möglichkeit, in Grundrechte der Betroffenen ohne richterlichen Beschluss einzugreifen, andererseits der noch nicht ausreichende Schutz der Berufsgeheimnisse der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie anderer Berater. "Die Rechtssuchenden müssen das Vertrauen haben können, dass nichts aus ihren Gesprächen gegen sie verwendet werden kann", so begründete Rechtsanwalt Wandersleben die Haltung des Niedersächsischen Verbandes und des Deutschen Anwaltvereins.

Rechtsanwalt Bahr ergänzte gegenüber der schriftlichen Stellungnahme, dass aus der Anwaltschaft weiter kritisiert würde, einen Präventivgewahrsam von bis zu 74 Tagen vorzusehen, ohne dass die Betroffenen automatisch anwaltliche Unterstützung erhielten. "Ein Pflichtverteidiger bei Anordnung von Untersuchungshaft im Strafverfahren ist vollkommen normal. Es gibt keinen Grund, hier etwas anderes vorzusehen."



Beteiligte Anwälte:
Henning J. Bahr, LL.M.

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