Am 23.8.2017 gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag des DGB gegen Lärmschutzauflagen der Stadt Bramsche für eine Versammlung am 24.8.2017 teilweise statt.
Der DGB hatte Rechtsanwalt Henning J. Bahr mit der Klage und dem Eilantrag beauftragt.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nun höhere Lärmwerte für die Kundgebung des DGB mit dem Titel "Menschenwürde ist unteilbar" zugelassen. Die Beschränkung, dass Trillerpfeifen und andere lärmverursachende Gegenstände unzulässig sind, wenn durch ihren Einsatz eine andere Veranstaltung "erheblich gestört oder unmöglich gemacht" würde, hielt das Verwaltungsgericht für beanstandungsfrei.
Vorangegangen war eine öffentliche Auseinandersetzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit der Stadt Bramsche, wie die Einschränkungen zu verstehen und ob sie rechtlich zulässig sind. Im Verfahren hat die Stadt Bramsche verlangt, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz insgesamt abgelehnt wird.
Das Klageverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen, außerdem können beide Parteien die Sache vorläufig noch vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bringen.
Beteiligte Anwälte:
Henning J. Bahr, LL.M.
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