06/02
2018

Familienrecht aktuell: Jetzt Unterhalt prüfen!

Die "Düsseldorfer Tabelle 2018" gilt seit Anfang des Jahres - lassen Sie sich jetzt im AnwälteHaus zum Unterhalt beraten.

Das OLG Düsseldorf hat endgültig die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 veröffentlicht, die ab dem 01.01.2018 gültig ist. Die Unterhaltsbeträge sind jeweils geringfügig angehoben worden. Für Beratungen stehen im AnwälteHaus drei Expertinnen und ein Experte zur Verfügung, die hier einige Fragen beantworten:

Welche Änderungen gibt es in der Tabelle?
Rechtsanwalt Lahrmann: "Neu eingeteilt wurden die Einkommensgruppen. Die erste Stufe, in der der sog. Mindestunterhalt zu zahlen ist, ist von bis zu 1.500,00 € auf bis zu 1.900,00 € angehoben worden, entsprechend die weiteren Einkommensgruppen um jeweils weitere 400,00 €. Der Selbstbehalt, der bei der Berechnung unberücksichtigt bleibt, ist bei 1.080,00 € belassen worden. Der Betrag für den sog. ausbildungsbedingten Mehrbedarf erhöht sich von 90,00 € auf 100,00 €."

Geschieht eine Änderung automatisch?

Rechtsanwältin Ellebrecht: "Erhöhter Unterhalt muss nur 'automatisch' gezahlt werden, wenn dies in einem sog. dynamischen Unterhaltstitel - also z.B. in einer Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss   - so vorgesehen ist. In diesem Fall ist im Unterhaltstitel ein nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlender Prozentsatz genannt. Ist in dem Unterhaltstitel ein fester Betrag genannt, der monatlich zu zahlen ist, so ist zunächst eine Abänderung erforderlich."

Wie kann ich vorgehen?
Rechtsanwältin Tameling: "Wenn Sie wirklich mehr Geld zu erwarten haben, sollten Sie die erhöhten Unterhaltsbeträge nach der neuen Düsseldorfer Tabelle vom Unterhaltsschuldner schriftlich und nachweisbar einfordern. Setzen Sie dabei einen festen Termin, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss."

Sollte ich sofort etwas unternehmen?
Rechtsanwältin Henke: "Unterhalt für die Vergangenheit erhält man frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem dieser durch eine entsprechende Zahlungsaufforderung geltend gemacht wurde.  Das gilt auch für eine Erhöhung des Unterhalts. Deshalb sollte man keine Zeit verstreichen lassen."

Kann man also auf jeden Fall mehr Geld verlangen?
Rechtsanwalt Lahrmann: "Ohne Berücksichtigung Ihres Einzelfalles können wir diese Frage nicht beantworten. Gerade wegen der veränderten Einkommensgrenzen sollte überprüft werden, ob eine Aufforderung zur erhöhten Unterhaltszahlung tatsächlich sinnvoll ist."
Rechtsanwältin Ellebrecht: "Es kann sein, dass man als Unterhaltsschuldner jetzt in eine niedrigere Einkommensgruppe fällt. Dann lohnt sich die Prüfung, ob dadurch eine Reduzierung der Unterhaltspflicht erwirkt werden kann."

Was raten Sie Unterhaltsempfängern und Unterhaltspflichtigen?
Rechtsanwältin Tameling: "Ihre ganz persönliche Situation ist entscheidend. In einem Termin bei uns im Hause werden wir diese besprechen und Ihnen sagen, wie in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Kontaktieren Sie das Büro für einen Termin zur Erstberatung telefonisch, persönlich oder per E-Mail."



Beteiligte Anwälte:
Karin Ellebrecht, Achim Lahrmann, Sarah Tameling, LL.B.

Pressekontakt

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RAin Sarah Tameling, LL.B.
tameling(at)anwaeltehaus.net

Tel.: +49 (0) 541 350 260

Mittwoch, 30. April 2025

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