Erfolg für Rechtsanwalt Thilo Schäck als Verteidiger: Sein Mandant, dem die Tötung seines Kindes vorgeworfen wurde, ist freigesprochen!
Nach den übereinstimmenden Anträgen von Verteidiger Thilo Schäck und der Staatsanwaltschaft befand auch das Schwurgericht den Angeklagten für unschuldig. Die Staatsanwaltschaft das Urteil kaum anfechten: Auch der Ankläger meinte, dass die Tat dem Vater des Kindes nicht nachgewiesen werden könne.
Zuvor war es noch zu mehreren Vernehmungen gekommen, nach denen sich der Sachverhalt wiederum anders darstellte, als er während der Verhandlung angenommen wurde. Außerdem hatten sich mehrere Gutachter einen heftigen Streit um die medizinische Bewertung der Verletzungen des Kindes geliefert.
Prof. Dr. Hans-Heinrich Kreipe, Direktor der Pathologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, entlastete den Angeklagten und brachte die vom Gericht beauftragte forensische Gutachterin sowie alle vorher befragten Sachverständigen - darunter einen seiner eigenen Mitarbeiter - und auch die Ermittler unter Druck: Es seien nicht alle Daten bekannt gewesen, wahrscheinlich sei das Kleinstkind wegen einer seltenen Erkrankung eines natürlichen Todes gestorben. Hierauf deuteten mehrere Symptome hin, die vorher nur schwer erklärbar waren.
Damit hat sich die Situation für den Angeklagten massiv verändert: Vor dem Verhandlungstag am 20.12.2018 gingen fast alle Beobachter davon aus, dass hier nur eine Verurteilung geschehen könnte.
Die ursprünglich als Hauptgutachterin eingesetzte Rechtsmedizinerin hat dem Pathologen vehement widersprochen. Das Gericht beauftragte nun einen fachlich prominenten Obergutachter, um die zahlreichen offenen Fragen zu bewerten: Professor Reinhard Dettmeyer, Leiter der Rechtsmedizin der Universitätskliniken Gießen und Marburg, soll die Ergebnisse seiner Kollegen unter die Lupe nehmen.
Inzwischen kritisierte Verteidiger Thilo Schäck die forensische Gutachterin. Ihr Gutachten sei "unwissenschaftlich" und "widersprüchlich". Das Gericht wollte aber den vom Rechtsanwalt in einem Antrag vorgeschlagenen Gutachter nicht zusätzlich benennen.
Der nächste Gutachter von der Charité in Berlin wiederum belastet den Angeklagten, weil die vermutete Sepsis vermutlich nicht vorliege. Hierfür wären zahlreiche Anzeichen nicht gegeben. Allerdings zitierte der Gutachter auch in einem Detail falsch aus den Verfahrensakten, bezog sich aber dann auf den körperlichen Gesamtzustand.
Alles in allem ließ sich die Schuld des Angeklagten aber nicht nachweisen.
Beteiligte Anwälte:
Thilo Schäck
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