23/11
2016

Subsidiärer Schutz oder Flüchtlingsstatus für syrische Asylantragsteller

Oberverwaltungsgericht Schleswig verhandelt als erstes Obergericht / Rechtsanwalt Bahr äußert sich gegenüber der "Deutschen Welle"

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht verhandelt am 23.11.2016 bundesweit als erstes Obergericht über die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylantragstellern aus Syrien seit etwa Ende März 2016 nur noch den sogenannten "subsidiären Schutz" zuzuerkennen. Zuvor wurden Menschen aus Syrien als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt.

Aus diesem Anlass hat die "Deutsche Welle" Rechtsanwalt Henning J. Bahr aus dem AnwälteHaus zu einem Interview gebeten. Der daraus entstandene Artikel ist hier zu lesen.


Links:

Beteiligte Anwälte:
Henning J. Bahr, LL.M.

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