Rechtsanwalt Lahrmann informiert über die Folgen des BGH-Urteils vom 20.10.2016 und die Rechte der Eltern
Im Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof Eltern aus Leipzig Schadensersatz zugesprochen, die sich für eine Kindertagesstätte beworben hatten, denen aber kein Platz zur Verfügung gestellt werden konnte. Rechtsanwalt Achim Lahrmann bearbeitet im AnwälteHaus das Familienrecht und berät auch Familien, die vom gesetzlichen Anspruch auf einen KiTa-Platz profitieren wollen.
Was wurde in dem Urteil entschieden?
Der BGH hat den Eltern Verdienstausfallschaden zugesprochen, weil die Kommune entgegen der gesetzlichen Verpflichtung keinen Platz zur Verfügung stellen konnte. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus der sogenannten Amtshaftung, weil § 24 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII vorschreibt, dass die Gemeinden Betreuungsplätze ab dem 1. Lebensjahr schaffen müssen, wenn nicht genügend vorhanden sind. Diese Regelung dient nach der Überzeugung der Richter auch dem Interesse der Eltern an Arbeit und Verdienst, weswegen sie entschädigt werden müssen.
Muss also jede Gemeinde alle Eltern entschädigen, die keinen Platz bekommen?
Im Grunde wird man das Urteil so verstehen müssen. Allerdings hat der BGH auch eingeschränkt, dass keine Ersatzpflicht besteht, wenn man der Gemeinde nicht vorwerfen kann, dass noch keine ausreichenden Plätze vorhanden sind. Dies könnte wohl der Fall sein, wenn die Gemeinde beweist, dass sie neue Einrichtungen plant und schafft, aber wegen zB. der Bauzeit diese noch nicht fertiggestellt sind. Allein finanzielle Engpässe, die zur Verzögerung führen, reichen nicht aus. Die gesetzliche Verpflichtung liefe praktisch ins Leere, wenn die Gemeinde sich einfach auf fehlendes Geld berufen könnte.
Welche Auswirkungen hatte die Entscheidung auf den Raum Osnabrück?
Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 22.10.2016 fehlten in der Stadt für ein- und zweijährige Kinder 106 und für Kinder ab 3 Jahren 159 Betreuungsplätze. Das ist natürlich ein unhaltbarer Zustand. Die Stadtverwaltung erklärt dies mit einem Anwachsen der Bevölkerungszahlen in der letzten Zeit und – natürlich – auch fehlendem Geld für Investitionen. Den zweiten Einwand hat der BGH aber wie gesagt bereits nicht gelten lassen.
Was raten Sie betroffenen Eltern?
Wenn sie aufgrund eines fehlenden Kitaplatzes einen Erwerbsschaden hinnehmen mussten oder müssen, kann dieser nach dem BGH-Urteil wahrscheinlich mit Aussicht auf Erfolg gegenüber der örtlichen Gemeinde geltend machen. Amtshaftungsansprüche werden aber vor dem Landgericht eingeklagt, so dass das Verfahren nicht ohne Anwalt geführt werden kann.Es ist aber ohnehin sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann einschätzen, ob Gründe, die von der Gemeinde angeführt werden, zu den vom BGH und der übrigen Rechtsprechung akzeptierten Anlässen für Ausnahmen zählen.
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