2 Jahre Haft auf Bewährung für Verstöße gegen das Waffengesetz / Polizei hatte unzulässige Waffen und Munition aufgefunden
Am 9.8.2017 hat das Landgericht Essen zwei Ibbenbürener zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Beiden hatten Waffen und Munition besessen, die nicht für Privatpersonen freigegeben sind.
Die ehemaligen Sportschützen hatten die Taten im Verfahren gestanden. Die Waffen, ua. ein Maschinengewehr, stammten von Börsen und Internetkäufen und wurden von den Angeklagten wieder schussbereit gemacht. Das Gericht glaubte aber, dass die Männer die Waffen weder benutzen noch verkaufen wollten. Daher konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Beteiligte Anwälte:
Klaus Rüther, Thilo Schäck
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