Das Krefelder Landgericht verhängt wegen Raubes mit Todesfolge Gefängnis zwischen sechseinhalb und zehn Jahren.
(WZ) St. Tönis/Krefeld. Am Ende klickten die Handschellen, mussten sogar erfahrene Prozessbeobachter ob des so nicht erwarteten Strafmaßes mal schlucken. Strafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren verhängte die Große Strafkammer des Landgerichts als Jugendkammer im Prozess um den getöteten Rentner aus St. Tönis.
Links:
Beteiligte Anwälte:
Klaus Rüther
Pressekontakt
Journalisten, die sich für das AnwälteHaus interessieren, wenden sich bitte an:
RAin Sarah Tameling, LL.B.
tameling(at)anwaeltehaus.net
Tel.: +49 (0) 541 350 260