(NOZ) Quakenbrück/Osnabrück. Wegen des Angriffs auf Besucher einer privaten Feier in Quakenbrück hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts einen 31-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Im Strafverfahren wegen des Angriffs auf Besucher der privaten Feier auf einer gegenüberliegenden Dachterrasse wurde der Angeklagte, so eine Gerichtssprecherin, durch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen, dabei in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, zu einer Freiheitstrafe von insgesamt fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Berücksichtigt wurde dabei auch vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr
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Beteiligte Anwälte:
Thilo Schäck
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