26/10
2016

Kein Ho­no­rar bei fal­scher Be­ra­tung über Ko­sten

Landgericht Osnabrück bestätigt Urteil gegen klagenden Rechtsanwalt / Mandanten erhalten Anzahlung zurück

Die Kla­ge eines Rechtsan­walts wegen eines vierstelligen Honorars ist so­wohl vor dem Amts­ge­richt als auch vor dem Land­ge­richt in Os­na­brück gescheitert. Er hatte nicht über alternative Möglichkeiten und geringere Ko­sten be­ra­ten, sondern den für ihn selbst lu­kra­tiv­sten Weg gewählt. Die Man­dan­ten erhalten sogar eine schon geleistete Zahlung zurück.

Es hät­te so ein­fach sein kön­nen: Ein Ehepaar ging zu sei­nem An­walt, der gleich­zei­tig Vor­sit­zen­der ei­nes Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eins ist, um ihn mit der Steu­er­er­klä­rung zu be­auf­tra­gen. Der Ehe­mann war schon Mit­glied des Ver­eins, die Ehe­frau hät­te dies für knapp 30,- € Jah­res­bei­trag wer­den kön­nen. Die Erstellung der Steuererklärung hätte dann keine weiteren Kosten verursacht. Der An­walt wies aber nicht auf die­se Mög­lich­keit hin. Er forderte eine schriftliche Vereinbarung mit Stun­den­ho­no­rar und rech­nete damit gut 1.600,- € ab. Völ­lig per­plex zah­lte das Ehepaar ei­nen erheblichen Ab­schlag. Da ihnen das Verhalten aber doch seltsam vorkam, ließen Sie sich durch Rechtsanwalt Laue-Ogal im An­wäl­te­Haus be­ra­ten und for­derten die Anzahlung zu­rück. Der frühere An­walt rea­gierte mit ei­ner Kla­ge auf Zah­lung seines rest­li­chen Ho­no­rars.

Das Amts­ge­richt Os­na­brück hat die Kla­ge ab­ge­wie­sen und dem Ehe­paa­r die Rückzahlung des Abschlages zugestanden. Ein An­walt sei ver­pflich­tet, den si­cher­sten und ko­sten­gün­stig­sten Weg auf­zu­zei­gen. Das habe er of­fen­sicht­lich nicht ge­tan, da­mit ge­gen sei­ne Be­ra­tung­pflich­ten ver­sto­ßen und kön­ne daher für sei­ne Ar­beit kei­ne Ver­gü­tung ver­lan­gen, so das Amts­ge­richt. Deswegen müsse das Ehepaar auch die bisherige Zahlung zurückerhalten. Da­mit gab sich der An­walt nicht zu­frie­den und ging in Berufung, die das Land­ge­richt Osnabrück jetzt mit deut­li­chen Wor­ten zu­rück­ge­wie­sen hat: Die Entscheidung des Amts­ge­richt sei völ­lig kor­rekt. Der An­walt scheine teilweise so­gar in un­zu­läs­siger Weise dop­pelt ab­ge­rech­net zu haben. Die Zin­sen bei ver­spä­te­ter Zahlung von 1,92 % pro Mo­nat (al­so mehr als 23 % pro Jahr!) seien außerdem of­fen­sicht­lich wu­cherhaft und rechtswidrig.

Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein haben die Eheleute gekündigt - verständlicherweise. Sie haben neue Steuerberater gefunden.

 

Unsere Anmerkung: Grund­sätz­lich beraten al­le An­wäl­tin­nen und An­wäl­te pflicht­ge­mäß über alternative Vor­ge­hens­wei­sen und die da­für ent­ste­hen­den Ko­sten. Leider gibt es überall und immer wieder schwarze Schafe. Informationen über die Kosten unserer Tätigkeit finden Sie hier.



Beteiligte Anwälte:
Timm Laue-Ogal

Pressekontakt

Journalisten, die sich für das AnwälteHaus interessieren, wenden sich bitte an:


RAin Sarah Tameling, LL.B.
tameling(at)anwaeltehaus.net

Tel.: +49 (0) 541 350 260

Freitag, 26. April 2024

RechtsLaden

RechtsLaden im AnwälteHaus

RechtsLaden im AnwälteHaus
Kamp 76
49074 Osnabrück

Di & Do10:00 - 12:00 Uhr

Erstberatung ab 20,- EUR

Kontakt

AnwälteHaus

AnwälteHaus
Kamp 76
49074 Osnabrück

Tel.:+49 - (0)541 - 350 260
Fax:+49 - (0)541 - 350 2626
E-Mail:info(at)anwaeltehaus.net