Landgericht Osnabrück bestätigt Urteil gegen klagenden Rechtsanwalt / Mandanten erhalten Anzahlung zurück
Die Klage eines Rechtsanwalts wegen eines vierstelligen Honorars ist sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht in Osnabrück gescheitert. Er hatte nicht über alternative Möglichkeiten und geringere Kosten beraten, sondern den für ihn selbst lukrativsten Weg gewählt. Die Mandanten erhalten sogar eine schon geleistete Zahlung zurück.
Es hätte so einfach sein können: Ein Ehepaar ging zu seinem Anwalt, der gleichzeitig Vorsitzender eines Lohnsteuerhilfevereins ist, um ihn mit der Steuererklärung zu beauftragen. Der Ehemann war schon Mitglied des Vereins, die Ehefrau hätte dies für knapp 30,- € Jahresbeitrag werden können. Die Erstellung der Steuererklärung hätte dann keine weiteren Kosten verursacht. Der Anwalt wies aber nicht auf diese Möglichkeit hin. Er forderte eine schriftliche Vereinbarung mit Stundenhonorar und rechnete damit gut 1.600,- € ab. Völlig perplex zahlte das Ehepaar einen erheblichen Abschlag. Da ihnen das Verhalten aber doch seltsam vorkam, ließen Sie sich durch Rechtsanwalt Laue-Ogal im AnwälteHaus beraten und forderten die Anzahlung zurück. Der frühere Anwalt reagierte mit einer Klage auf Zahlung seines restlichen Honorars.
Das Amtsgericht Osnabrück hat die Klage abgewiesen und dem Ehepaar die Rückzahlung des Abschlages zugestanden. Ein Anwalt sei verpflichtet, den sichersten und kostengünstigsten Weg aufzuzeigen. Das habe er offensichtlich nicht getan, damit gegen seine Beratungpflichten verstoßen und könne daher für seine Arbeit keine Vergütung verlangen, so das Amtsgericht. Deswegen müsse das Ehepaar auch die bisherige Zahlung zurückerhalten. Damit gab sich der Anwalt nicht zufrieden und ging in Berufung, die das Landgericht Osnabrück jetzt mit deutlichen Worten zurückgewiesen hat: Die Entscheidung des Amtsgericht sei völlig korrekt. Der Anwalt scheine teilweise sogar in unzulässiger Weise doppelt abgerechnet zu haben. Die Zinsen bei verspäteter Zahlung von 1,92 % pro Monat (also mehr als 23 % pro Jahr!) seien außerdem offensichtlich wucherhaft und rechtswidrig.
Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein haben die Eheleute gekündigt - verständlicherweise. Sie haben neue Steuerberater gefunden.
Unsere Anmerkung: Grundsätzlich beraten alle Anwältinnen und Anwälte pflichtgemäß über alternative Vorgehensweisen und die dafür entstehenden Kosten. Leider gibt es überall und immer wieder schwarze Schafe. Informationen über die Kosten unserer Tätigkeit finden Sie hier.
Beteiligte Anwälte:
Timm Laue-Ogal
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