10/04
2018

Landwirte gegen Bebauungsplan erfolgreich

Gemeinde an der Grenze zu den Niederlanden unterliegt im Streit um ein Baugebiet für Wohnansiedlung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Am 10.4.2018 wurde vor dem 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg bis in den Nachmittag verhandelt, um 17 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter das Urteil: Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Halle (Smatgemeinde Uelsen, Landkreis Grafschaft Bentheim) ist unwirksam. Damit haben drei Landwirte, die sich gegen die Planung wandten, ihr Ziel erreicht.

Die Gemeinde überplante zwei landwirtschaftliche Betriebe und fasste sie mit weiteren Bestandsgebäuden und einem vor allem für Neubauten zu Wohnzwecken vorgesehenen Bereich zu einem sogenannten Dorfgebiet zusammen. Damit hätten die Betriebe ihre Lage im Außenbereich verloren, was mit Einschränkungen bei der Entwicklung verbunden gewesen wäre. Der Hof des dritten Landwirts, der von Rechtsanwalt Henning J. Bahr vertreten wird, liegt zwar nicht im Plangebiet, aber nur gut 100 Meter nördlich der geplanten Wohnbebauung. Auch dieser hätte Einschränkungen hinnehmen müssen.

Das Oberverwaltungsgericht hat der Gemeinde vorgehalten, dass die Ermittlung der Tatsachen nicht ausreichend war. So hat sie sich maßgeblich auf ein Geruchsgutachten gestützt, das für eine andere Planung auf kleinerer Fläche erstellt worden und daher für den größeren Plan ungeeignet war. Die Antragsteller hatten umfangreiche Kritik am gesamten Verfahren geäußert, der Senat hat sich in seiner mündlichen Begründung vor allem auf die Ermittlung der Geruchsbelastung konzentriert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Gemeinde kann das Verfahren nach Eingang der schriftlichen Entscheidung vor das Bundesverwaltungsgericht bringen.



Beteiligte Anwälte:
Henning J. Bahr, LL.M.

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