Messerstich-Verfahren endet vorläufig mit Verurteilung wegen Totschlags
Der Angeklagte soll im Streit seinen Bekannten Anfang Oktober 2016 in dessen Wohnung in Laxten erstochen haben. Das Landgericht Osnabrück hat ihn nach seinem Geständnis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zum Tatzeitpunkt habe der Lingener gut 3 Promille Blutalkohol gehabt. Der Streit entzündete sich nach Auffassung des Gerichts an einer Bemerkung des Getöteten, er hätte mit der getrennt lebenden Ehefrau des Angeklagten geschlafen. Dies wertete die Schwurgerichtskammer als provozierende Beleidigung, von der sich der Betrunkene zur Tat habe hinreißen lassen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Rechtsanwalt Schäck als Verteidiger waren sich allerdings einig, dass wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes zu verurteilen ist.
Beteiligte Anwälte:
Thilo Schäck
Pressekontakt
Journalisten, die sich für das AnwälteHaus interessieren, wenden sich bitte an:
RAin Sarah Tameling, LL.B.
tameling(at)anwaeltehaus.net
Tel.: +49 (0) 541 350 260