28/02
2018

Nach den Urteilen - Diesel-Fahrverbote in aller Munde

Am 27.2.2018 urteilte das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote zur Luftreinhaltung. Mitglieder des Anwältehauses gaben in verschiedenen Medien hierzu ihre Einschätzung ab.

Die Entscheidungen des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts wurden in der Republik mit unterschiedlichen Reaktionen aufgenommen. Während die Kläger der Deutschen Umwelthilfe froh über den Erfolg waren, wiesen Vertreter von Städten und Gemeinden auf die Risiken einer Klagewelle hin, Dieselfahrer fürchteten um den Wert ihrer Fahrzeuge und Anwohner belasteter Straßen machten sich Hoffnung auf eine Verbesserung der Lage.

In diesem Spannungsfeld haben mehrere Zeitungen und andere Medien, darunter der Radiosender HR Info und die Frankfurter Neue Presse, Angehörige des AnwälteHaus zur rechtlichen Einschätzung befragt. Rechtsanwalt Michael Möhring äußerte sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht zu den zivilrechtlichen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Autokäufer und Hersteller, Rechtsanwalt Henning J. Bahr ordnete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Länder und Kommunen, aber auch Betroffener von Fahrverboten und Verkehrsemissionen ein.

Die Äußerungen der Kollegen wurden vielfach zitiert. Eine Auswahl finden sie hier.



Beteiligte Anwälte:
Henning J. Bahr, LL.M., Michael Möhring

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