04/04
2016

Revision erfolgreich – Zigarettenklau war kein räuberischer Diebstahl

Rechtsanwalt Thilo Schäck erreicht die Änderung eines übermäßig harten Urteils.

Ein 29 Jahre alter Algerier war vom Amtsgericht Braunschweig wegen räuberischen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Nachdem die Berufung vor dem Landgericht Braunschweig zunächst erfolglos war, wendete sich vor dem Oberlandesgericht Braunschweig das Blatt vollständig: Es hob das Urteil auf und entschied, dass der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig – aber mit anderen Richtern – wiederholt werden muss.Verteidiger Schäck, der auch Fachanwalt für Strafrecht ist, freut sich über das Ergebnis: „Nur etwa 2 Prozent aller Revisionen sind erfolgreich, deshalb sind wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden." "Mein Mandant hatte den Diebstahl der Zigaretten von Anfang an zugegeben. Nur will er sich anschließend nicht mit dem Ladendetektiv wegen der Zigaretten geschlagen haben. Und das ist dann - wie jetzt auch das Oberlandesgericht entschieden hat - kein räuberischer Diebstahl".Der Prozess muss nun in den kommenden Monaten wiederholt werden vor dem Landgericht Braunschweig, aber nur um noch die Höhe der Strafe festzulegen. "Ich bin sicher, dass die Strafe dieses Mal deutlich geringer ausfallen wird, da nun klar ist, dass kein räuberischer Diebstahl vorliegt", gibt sich der Verteidiger siegessicher.



Beteiligte Anwälte:
Thilo Schäck

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