05/01
2018

Tod durch falsche Medikamente – Versicherung zahlt Schmerzensgeld an Witwe

Die Schlichtungsstelle bestätigt einen Behandlungsfehler: Rechtsanwalt Laue-Ogal und Haftpflichtversicherung der Klinik einigen sich auf Schmerzensgeld in Höhe von 18.000,00 €.

In einer Osnabrücker Klinik ist im Jahr 2014 grob fahrlässig gegen geltende Standards verstoßen worden. Ein damals 63-jähriger lungen- und herzkranker Patient wurde mit Herzmedikamenten behandelt, die seine Lungenerkrankung so sehr verschlimmerten, dass er kurze Zeit später daran verstarb. Die Klinik hatte eindeutige Vorbefunde des Hausarztes und der Kardiologin nicht berücksichtigt. Aus denen ergab sich, dass ein bestimmtes Herzmedikament wegen der Lungenerkrankung des Patienten auf keinen Fall gegeben werden darf.

Bei einem stationären Aufenthalt des Patienten im Jahr 2014 wurde dem Patienten das Medikament dennoch verabreicht. Die Ärzte hatten die Hinweise der Vorbehandler schlichtweg übersehen. Wie Hausarzt und Kardiologin befürchtet hatten, kam es zu einer erheblichen und nicht mehr behandelbaren Verschlimmerung der Lungenerkrankung, die wenige Wochen später zum Tod führte.

Die von der Witwe beauftragte Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover führte den Tod ihres Mannes eindeutig auf die medikamentöse Therapie zurück und stellte weiter fest, dass die Behandler der Klinik die Vorbefunde niemals hätten übersehen und missachten dürfen. Bei einer korrekten Medikation wäre der Patient auf absehbare Zeit nicht an der Lungenerkrankung verstorben.

Nach zähen Verhandlungen einigte sich Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal, den die Witwe beauftragt hatte, mit der Haftpflichtversicherung der Klinik auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 18.000,00 €. Nach der Rechtsprechung in Deutschland sind Leid und Trauer von Hinterbliebenen über den Verlust eines Angehörigen wegen Behandlungsfehlern nur in seltenen Ausnahmefällen zu entschädigen, es kommt vor allem auf die Verlängerung oder Verstärkung eines Leidens an. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann also als Erfolg gewertet werden. 



Beteiligte Anwälte:
Timm Laue-Ogal

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