Gastronomie, Fitnesstudios geschlossen. Private Kontakte eingeschränkt.
Das Land Niedersachsen hat mit der neuen Verordnung, die seit dem 2.11.2020 gilt, insbesondere das private Leben und die Freizeitgestaltung massiv eingeschränkt. Wenn Sie von diesen Maßnahmen betroffen sind, einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung erhalten oder sonst Rechtsrat benötigen - melden Sie sich gern!
Die aktuellen Maßnahmen und Regelungen finden sich auf der zentralen Informationsseite https://corona-os.de/
Bei Verstößen gegen behördliche Anordnungen kann nicht nur ein Bußgeld drohen. Es kann auch ein Strafverfahren (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre) eingeleitet werden. Wenn Sie wegen eines vermeintlichen Verstoßes von der Polizei, dem Ordnungsamt oder Gesundheitsdienst belangt werden, raten wir dazu, erst einmal abgesehen von den Personalien keine Angaben zu machen und Kontakt zu unseren Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern aufzunehmen.
Beteiligte Anwälte:
Pressekontakt
Journalisten, die sich für das AnwälteHaus interessieren, wenden sich bitte an:
RAin Sarah Tameling, LL.B.
tameling(at)anwaeltehaus.net
Tel.: +49 (0) 541 350 260