Fahrrad blockiert LKW - im Gespräch mit der NOZ klärt Rechtsanwalt Michael Möhring über die Rechtslage auf.
Am Montag, 17.2.2020, blockierte ein Fahrradfahrer am Berliner Platz einen LKW, der nach rechts von der Wittekindstraße auf den Erich-Maria-Remarque-Ring abbiegen wollte. Dies lässt die Verkehrsführung eigentlich nicht zu, Rechtsabbiegen ist nicht zulässig, die Spur ist Bussen vorbehalten. Nachdem der Fahrradfahrer den Fahrtweg blockiert hatte, ist der LKW-Fahrer weiter geradeaus gefahren.
Erlaubt oder nicht? Die NOZ hat hierzu den Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Möhring im Interview gefragt, wie er die Rechtslage einschätzt, und am 18.2.2020 über den Vorfall berichtet. Laut Polizei sei das Verhalten des Fahrradfahrers als Nötigung zu werten.
Möhring: "Der Einschätzung der Polizei stimme ich zu. Der Fahrradfahrer hat den LKW-Fahrer in seiner Handlung eingeschränkt und den LKW am Fortkommen gehindert. Es kommt nicht darauf an, ob der LKW abbiegen durfte - Selbstjustiz ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Radfahrer hätte eine Anzeige erstatten können."
Zum Verhalten des LKW-Fahrers meint der Rechtsanwalt: "Eine Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer, die nicht weiterfahren konnten, kommt wohl nicht in Betracht. Der LKW-Fahrer blockierte die Straße wohl nicht mit Absicht. Das falsche Abbiegen wäre nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Das Navi ist aber überhaupt keine Entschuldigung."
Beteiligte Anwälte:
Michael Möhring
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