30/11
2018

Strafverteidigung im Einsatz

Die Strafverteidigerinnen und Straverteidiger aus dem AnwälteHaus sind immer wieder an unfangreichen, spektakulären oder medienwirksamen Verfahren beteiligt - aber manchmal lohnen auch vermeintlich "kleinere" Verfahren einen Blick.

Wenn Sie glauben, zu Unrecht beschuldigt oder gar angeklagt zu werden, wenden Sie sich an unsere Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.

 

November 2018: Vater für den Tod des Sohnes verantwortlich? - RA Schäck

Vor dem Landgericht Osnabrück ist ein 25-jähriger Mann angeklagt, seinen erst wenige Wochen alten Sohn geschüttelt und dadurch den Tod verursacht zu haben. Das neugeborene Kind starb zwei Tage nach dem angeblichen Vorfall an Hirnverletzungen. Die Staatsanwaltschaft geht von Überforderung aus, hat aber wegen Totschlags angeklagt.

Der Angeklagte schweigt allerdings, so dass Gericht und Staatsanwaltschaft die Tat beweisen müssen. Rechtsanwalt Thilo Schäck ist der Verteidiger des jungen Mannes: "Der Tod des Kindes ist tragisch. Ob mein Mandant dafür verantwortlich ist, wird die gerichtliche Verhandlung zeigen."

Westfälische Nachrichten

Antenne

Tag24


Neue Osnabrücker Zeitung

Neue Osnabrücker Zeitung

 

September 2018: Hehlerei durch ehelichen Haushalt? - RA Schäck/RA Baethge


Ein Ehepaar sah sich einer Anklage gegenüber, nachdem der Ehemann Streit mit einem ehemaligen Auftraggeber hatte, ob ein gezahlter Betrag von 4.000,00 Euro zu Recht als Honorar angesehen wurde. In einer Diskussion hatte die Ehefrau dann gesagt: "Von irgendetwas müssen wir doch leben" und wollte damit wohl die Vorstellung des Auftraggebers korrigieren, ihr Ehemann hätte kostenlos gearbeitet.

Diesen Satz nahm die zuständige Staatsanwaltschaft zum Anlass, die Ehefrau gemeinsam mit dem Ehemann anzuklagen. Die Begründung: Durch den gemeinsamen Haushalt und die eheliche Lebensgemeinschaft hat die Ehefrau von den eingenommenen 4.000,00 Euro profitiert. Wenn die Einnahme unrechtmäßig war, sei das Hehlerei.

Tatsächlich geht der Straftatbestand der Hehlerei gem. § 259 des Strafgesetzbuches (StGB) recht weit: Schon ein Geschenk kann den Beschenkten dorthin bringen, wenn er weiß, dass es möglicherweise aus einem Diebstahl stammt. Da aber die Ehefrau hier den Geldbetrag nie gesehen und auch sonst nichts mit dem Geschäft ihres Mannes zu tun hatte, ging die Sache glimpflich aus. Übrigens auch für den Ehemann, gegen den das Strafverfahren auch eingestellt wurde, auch wenn der Streit um das Geld noch nicht zu Ende sein dürfte.

Rechtsanwalt Thilo Schäck meint dazu: "Es ist kein Vergnügen, wenn eine Anklageschrift im Briefkasten liegt. Ich wünsche mir, dass sich Staatsanwälte und Richter selbst öfter die Frage stellen, wie gern Sie sich wegen absurder Vorwürfe in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verantworten möchten."

 

 



Beteiligte Anwälte:
Thilo Schäck, Matthias Baethge

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RAin Sarah Tameling, LL.B.
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Mittwoch, 24. April 2024

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