Oberlandesgericht Oldenburg veröffentlich Entscheidung
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun eine spannende Entscheidung vom 29.06.2023 veröffentlicht zu dem Thema der finanziellen Haftung bei nicht miteinander verheirateten Paaren.
Entsprechend der Entscheidung kann ein Darlehensvertrag sittenwidrig sein, wenn es eine offensichtliche, krasse finanzielle Überforderung eines Darlehensnehmers gibt. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat, sei der Bank bei Vertragsschluss die emotionale Verbundenheit der Frau zu ihrem Freund bekannt gewesen, ebenso deren beengte finanzielle Verhältnisse, also die Tatsache, dass die Haftung die Frau finanziell ruinieren könne. Deshalb habe es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprochen, dass die Bank ein solche Situation ausgenutzt habe.
Falls auch Sie einen Darlehensvertrag mit Ihrem Ex-Partner unterschrieben haben, beraten wir Sie gerne, ob auch in Ihrem Fall eine Sittenwidrigkeit gegeben sein könnte.
Beteiligte Anwälte:
Sarah Tameling, LL.B.
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