Nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat Kundendaten einer Handelsplattform erhalten
Es ist zwar unklar, von welcher Handelsplattform die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung die Kundendaten erhalten hat, aber laut der Berichterstattung ist haben mittlerweile auch anderen Bundesländer Einsicht in die Daten der nordrhein-westfälischen Behörde.
Die Behörden werden nunmehr die Benutzerdaten mit ihren Steuererklärungen abgleichen, um zu prüfen, ob die Nutzer der Krypothandelsplattformen die Veräußerungsgewinne, die aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen erzielt worden sind, auch gegenüber den Finanzämtern erklärt worden sind. Sollten die Behörden feststellen, dass die Gewinne nicht erklärt worden sind, ist mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu rechnen.
Wir beraten Sie gerne zu den Fragen der Nacherklärung von Gewinnen und der strafbefreienden Selbstanzeige. Außerdem bieten wir die Strafverteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung während des gesamten Ermittlungsverfahrens und im Strafprozess.
Beteiligte Anwälte:
Sarah Tameling, LL.B., Matthias Baethge
Pressekontakt
Journalisten, die sich für das AnwälteHaus interessieren, wenden sich bitte an:
RAin Sarah Tameling, LL.B.
tameling(at)anwaeltehaus.net
Tel.: +49 (0) 541 350 260