Landgericht Osnabrück spricht Bewährungsstrafe aus
Das Landgericht Osnabrück hat am 21.06.2023 das Urteil im Prozess gegen einen ehemaligen DHL-Fahrer verkündet. Der von Rechtsanwalt Michael Möhring vertretene Angeklagte wurde zu Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Dies ist eine sehr deutliche Reduzierung des ursprünglich angeklagtem Vorwurfes des versuchtem Totschlags (Mindesstrafmaß: Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren). Die polizeilichen Ermittlungen und der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Anklage haben sich in der Hauptverhandlung nicht bestätigt.
Beteiligte Anwälte:
Michael Möhring
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