08/03
2022

Wer entscheidet bei Minderjährigen über die Corona-Impfung?

Am 14.01.2022 hat das Amtsgericht Bad Iburg eine Entscheidung veröffentlicht, in der es um die streitige Auseinandersetzung der gemeinsam Sorgeberechtigten Eltern über die Corona-Schutzimpfung der minderjährigen Kinder geht. Zuvor gab es bereits eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem August 2021 gibt. Sowohl in Bad Iburg als auch in Frankfurt wurde entschieden, dass das Sorgerecht in Bezug auf die Entscheidung für oder gegen die Impfung auf den Elternteil übertragen wird, der entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut (STIKO) für eine Impfung des Kindes bzw. der Kinder war.

Die beiden Entscheidungen unterscheiden sich an einem wesentlichen Punkt: Der 16-jährige, vorerkrankte Junge aus Frankfurt war selbst für die Impfung, wobei die 14 und 12 Jahre alten Kinder wohl aufgrund des Verhaltens des die Impfung ablehnenden Elternteils nicht in der Lage gewesen sind, sich eine eigenständige Meinung zu der eigenen Impfung zu bilden.

Falls Sie Fragen zu diesem oder anderen Fragen des Sorgerecht haben, können Sie sich gerne an Rechtsanwältin Henke, Rechtsanwalt Lahrmann oder Rechtsanwältin Tameling wenden.

 

 



Beteiligte Anwälte:
Sarah Tameling, LL.B., Nadine Henke, Achim Lahrmann

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RAin Sarah Tameling, LL.B.
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