Corona/Covid-19-Infos

Covid-19 und das Corona-Virus haben unser Leben radikal verändert.

Die einschneidenden behördlichen Verbote spürt jeder, vor allem führen diese jedoch in Arbeit und Wirtschaft zu teilweise fatalen Bedrohungen für die private und geschäftliche Existenz.

Aus dem AnwälteHaus wollen wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und die Möglichkeiten bieten, Ihre private, berufliche oder unternehmerische Lage zu verbessern. Die Informationen werden ständig aktualisiert und überarbeitet - wir bitten um Verständnis, dass dies nicht immer in Echtzeit möglich ist, Bitte beachten Sie daher angesichts der schnellen Entwicklungen den jeweiligen Stand der Angaben.

Eine individuelle Beratung über Ihre Situation kann dieser Überblick ohnehin nicht ersetzen. Rufen Sie uns dafür gern an! Informationen zum Mandat im AnwälteHaus finden Sie hier.

Wir können Ihnen im Zusammenhang mit Corona und Covid-19 aufgrund unserer Spezialisierungen eine besonders breite Kompetenz bieten, die Sie in der Region sonst kaum finden werden. Mit drei Fachanwälten für Strafrecht, zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht, einem Fachanwalt für Medizinrecht und einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht decken wir das gesamte Spektrum von denkbaren Rechtsstreitigkeiten rund um Corona und Covid-19 ab.


Informationen für Einreise und Aufenthalt (Stand 20.3.2020)

Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln und anderen

Grundsätzlich ändert weder die fehlende Öffnung der Ausländerbehörde etwas daran, dass eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum vor Ablauf seiner Geltungsdauer verlängert werden müssen. Wir raten Ihnen, VOR Ablauf der Aufenthaltserlaubnis oder des Visums einen Brief oder ein Fax an die zuständige Ausländerbehörde zu senden, in dem Sie die Verlängerung beantragen.

Die Stadt Osnabrück hat allerdings allgemein angeordnet, dass für alle Aufenthaltserlaubnisse die zwischen dem 18.3.2020 und dem 30.6.2020 die sogenannte Fortgeltungsfiktion angeordnet wird. Wenn die Stadt Osnabrück für Sie zuständig ist, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht, wenn Sie keinen Verlängerungsantrag stellen können. Sie können dies natürlich dennoch tun. Aber sie behalten auch Ihre Arbeitserlaubnis.

Außerdem werden automatisch alle Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Ausreisefristen bis zum 30.6.2020 verlängert. Wenn Sie also nach dem 18.3.2020 kein aktuelles Dokument haben, schadet das nicht. Das gilt auch für die Arbeitserlaubnis, die zu Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung gehört. Bis zum 30.6.2020 besteht kein Grund zur Sorge.

 

 

Einreise in die EU

Die Grenzen der EU sind geschlossen, eine Einreise wird nur noch EU-Bürgern (und damit natürlich auch Deutschen) erlaubt.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Nicht-EU-Bürger, die über einen längerfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügen. Diese dürfen weiterhin einreisen, wenn sie an Ihren Wohnort wollen. Dies gilt auch für Inhaber nationaler Visa zB. zum Familiennachzug.

Schwierig wird allerdings derzeit, dass die deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland ebenfalls ihren Betrieb einschränken und dass es außerdem Einschränkungen beim Flugverkehr gibt.

Deswegen raten wir allen Nicht-EU-Bürgern dringend davon ab, aus Deutschland auszureisen. Es ist nicht gesichert, dass Sie wieder zurückkehren können!

Wie geht es weiter?

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Tel.: +49 (0) 541-350 260
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Donnerstag, 8. Mai 2025