Typisch: Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer, Betriebsrat vs. Unternehmensleitung
Die meisten Menschen verdienen als Angestellte ihren Lebensunterhalt; sehr viele verbringen außerdem mehr Zeit auf ihrer Arbeitsstätte als im Privatleben und der Familie. Auf der anderen Seite dieser Verträge stehen natürlich Arbeitgeber mit meistens genau gegenteiligen Interessen. Diesem Spannungsverhältnis begegnet das deutsche Recht einerseits mit Vorschriften über Rahmen und Grenzen des Arbeitsvertrages, andererseits mit den Regelungen zu Mitbestimmung und Tarifverträgen.
Augen auf - auch im Arbeitsverhältnis
So wichtig rechtliche Regelungen für diesen Bereich sind, so unscheinbar sind sie häufig. Auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich oder schriftlich gar nichts vereinbart haben, gelten für Arbeitsverhältnisse automatisch sehr viele Vorschriften. Diese entstammen wiederum ganz unterschiedlichen Rechtsquellen, die vom Verfassungsrecht bis hin zu betrieblichem Gewohnheitsrecht reichen. Nicht selten sind sogar auf denselben Sachverhalt Regeln ganz unterschiedlicher Herkunft anwendbar.
Diese Rechtslage macht es dem Arbeitnehmer oft besonders schwer, den Überblick zu be- und sich richtig zu verhalten. Doch auch Arbeitgeber finden sich häufig in Situationen wieder, in denen das wirtschaftlich optimale Verhalten rechtlich nicht zulässig ist.
Im AnwälteHaus erhalten Sie unter anderem Hilfe zu diesen Themen:
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Betriebsrat und Mitbestimmung
- Urlaub und Gehalt
- Abmahnung und Kündigung
- Tarifvertrag
- Umstrukturierung und Sozialplan
- Mobbing
Rechtsanwalt Matthias Baethge ist registrierter Experte auf www.arbeitsrechte.de.
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Dafür stehen im AnwälteHaus Spezialisten zur Verfügung. Arbeitnehmer können sich oft auf den Schutzcharakter des Arbeitsrechts verlassen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, gesetzliche Spielräume durch aktive Gestaltung von Arbeitsverträgen zu nutzen. Ihr Rechtsanwalt im AnwälteHaus prüft Ihren Fall für Sie und gibt Auskunft darüber, welche Strategie die richtige ist.
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