Erbrecht

Der Erbfall ist oft tragisch genug - klug handelt, wer kompetent vorsorgt!

In einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen nicht nur viele Formalien klären. Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen nach dem Tod auf die Rechtsnachfolger übergeht. Dabei kann es sich sowohl um Reichtümer als auch Schulden handeln. Zum Erbrecht im weiteren Sinne gehört auch das Recht der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten etc., durch die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung umgesetzt werden kann.

Das Erbe muss nicht immer ein Segen sein!

Wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist und welche Anteile sich zwischen hinterbliebenen Ehepartnern und gemeinsamen Kindern bei der gesetzlichen Erbfolge ergeben, ist im Einzelfall manchmal schwer festzustellen. Die gesetzliche Erbfolge legt dies zwar fest, aber in manchem Fall müssen die Beteiligten erst einmal gefunden werden.

 Es stehen jedoch auch Möglichkeiten zur Verfügung, um bereits zu Lebzeiten kreativ und gegebenenfalls unter Mitwirkung der engsten Verwandten die Rechtsverhältnisse nach dem Tode zu planen und vorzubereiten. Dies kann etwa durch Abschluss von Erbverträgen geschehen oder durch das Abfassen eines gemeinsamen Testaments mit dem Ehepartner, sowie durch Schenkungen zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge.

Auch andere Regelungen für den "Ernstfall" wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sollten frühzeitig geplant und vorgenommen werden.

Eine Auswahl der Themen erbrechtlicher Fälle im AnwälteHaus:

  • Testament und Vermächtnis
  • Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • landwirtschaftliches Erbe und Höfeordnung
  • Unternehmensübergang

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Freitag, 13. Dezember 2024

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