Mietrecht, Pachtrecht und WEG-Recht

Immobilieneigentum bietet viele Möglichkeiten - auch für Streitigkeiten!

Das Mietrecht regelt die vertragliche Beziehung zwischen dem Vermieter einerseits und dem Mieter andererseits und zwar bereits von der Anbahnung eines Vertrages bis zur endgültigen Erledigung gegenseitiger Ansprüche, die oftmals erst einige Zeit nach dem Ende der Nutzung eintritt. Das gleiche gilt für das Pachtrecht. Jeweils geht es darum, dass der Eigentümer einem anderen eine Immobilie überlässt - sowohl als Wohnung als auch durch Miete oder Pacht von Gewerbeobjekten.

Im Wohnungseigentumsrecht (auch WEG-Recht) geht es hingegen um das Verhältnis der gemeinsamen Eigentümer von Wohnungen oder anderen Einheiten innerhalb einer Gebäudeanlage, unabhängig davon, ob sie dort selbst wohnen oder als Vermieter auftreten.

Die möglichen Streitfelder sind dabei so vielfältig wie die Natur des Menschen und längst nicht immer geht es dabei nur um das liebe Geld: Wie haben sich Bewohner in die Hausgemeinschaft einzufügen, wer darf auch ohne eigenen Vertrag mit dem Mieter in der Wohnung leben, welche Haustiere dürfen gehalten werden, wann darf der Vermieter die Wohnung betreten, wer reinigt den Gehsteig und wo darf der Kinderwagen stehen?

Die entscheidende Basis im Mietverhältnis und unter Eigentümern: Vertrauen.

Streitfragen können das vom Gesetzgeber vorausgesetzte Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter so schwer belasten, dass schließlich eine Kündigung unumgänglich wird. Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft ist dies ohne Aufgabe des Eigentums natürlich nicht möglich.

Sollten bis zum Ende des Miteinanders noch keine Probleme wegen fehlender Mietzahlung, Mängeln der Wohnung, einer Nachzahlung der Betriebskosten oder Hausgeldzahlungen aufgetreten sein, kommen spätestens jetzt die widerstreitenden finanziellen Interessen der Parteien ins Spiel: Der Vermieter möchte eine mangelfreie Wohnung zurückerhalten, während der Mieter möglichst keinen Cent in die „alte“ Wohnung stecken und natürlich die komplette Kaution zurückerhalten möchte.

Ohne Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage sowie der einschlägigen Rechtssprechung zahlt man dann oftmals mehr als eigentlich nötig wäre.

Wir beraten Sie im AnwälteHaus u.a. zu diesen Themen:

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Vom Vertragsschluss bis zur Rückzahlung der Kaution wird sich die Inanspruchnahme kompetenter Beratung und Hilfe im AnwälteHaus für Sie rechnen. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer innerhalb der Gemeinschaft oder als Vermieter.  Dadurch sind uns viele Fragen und Sorgen vertraut. Auch in Ihrer Angelegenheit finden wir einen Weg.

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