Opferhilfe und Nebenklage

Im Strafverfahren wurden die Rechte der Opfer erheblich gestärkt – bei der Durchsetzung helfen wir Ihnen!

Opfer werden an einem Strafverfahren gegen den Täter von Polizei und Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen nur als Zeugen beteiligt. Dies ist einerseits unbefriedigend, andererseits können Sie als geschädigte Person keine eigenen Rechte geltend machen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und das Verfahren beeinflussen wollen, wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden. Diesem stehen zahlreiche Möglichkeiten offen, insbesondere die Einsicht in die Verfahrensakten. Das gleiche gilt, wenn es nicht um Sie selbst, sondern um einen Ihnen nahestehenden Menschen geht.

Über den Anwalt bekommen Opfer eine Stimme im Verfahren.

Zum einen kann ein Rechtsanwalt mit Ihnen als Nebenkläger in das Strafverfahren einsteigen und darauf achten, dass der Täter eine gerechte Strafe erhält.

Er kann Ihnen aber auch Schutz bieten: Sie haben Angst, in Anwesenheit des Täters vor Gericht auszusagen? Dann kann Ihr Rechtsanwalt durchsetzen, dass der Täter während Ihrer Aussage den Gerichtssaal verlassen muss. Auch kann er Sie außerhalb des Strafprozesses einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen, wenn Ihnen Gefahr droht.

Nach Entlassung aus der Strafhaft oder wenn eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird, kann Ihr Rechtsanwalt z.B. durch Auflagen gegen den Verurteilten dafür sorgen, dass sich der Täter Ihnen nicht nähern darf. Auch bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld können Sie Ihrem Rechtsanwalt vertrauen.

Wir beraten Sie im AnwälteHaus u.a. zu diesen Themen:

  • Strafanzeige und Strafantrag
  • Nebenklage
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Adhäsionsverfahren
  • Gewaltschutz
  • Rückgewinnungshilfe
  • Zeugenbetreuung

Ihr Thema ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gern weiter!

Im AnwälteHaus stehen Ihnen mehrere in der Vertretung von Opfern und Nebenklägern erfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung. Wir sind jederzeit in der Lage, Ihre Interessen zu vertreten. Wenn erforderlich ziehen wir auch Rechtsanwälte anderer Rechtsgebiete hinzu. Dabei kann es z.B. um den Nachweis gehen, dass gesundheitliche Beschwerden auf die Straftat zurück zu führen sind. Wir arbeiten darüber hinaus intensiv mit der Opferhilfe zusammen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an!

Ihre Ansprechpartner

Michael Möhring

Michael Möhring

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Nadine Henke

Nadine Henke

Rechtsanwältin

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