Steuerstrafverfahren unterscheiden sich von anderen Strafsachen erheblich - die Verteidiger im AnwälteHaus sind damit vertraut.
Das Steuerstrafrecht ist ein Sammelbegriff für alle Gesetze, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze androhen und das Straf- oder Bußgeldverfahren durch Sondervorschriften der Eigenart steuerlicher Zuwiderhandlungen anpassen (z.B. Subventionsbetrug). Der Begriff beschreibt einen Grenzbereich, in dem das Strafrecht und das Steuerrecht ineinander übergreifen.
Hier brauchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger und einen kundigen Steueranwalt um irreparable Schäden zu vermeiden - noch besser natürlich beides in einer Person. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist ebenfalls besonders wichtig.
Steuerfahndung und Finanzamt bilden bei Ermittlungen eine gefährliche Mischung.
Nach geltendem Recht haben die Finanzbehörden in jedem Strafverfahren die Befugnisse der Polizeibehörden und der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Sie sind unter den Voraussetzungen des § 386 Abs. 2 AO für das Ermittlungsverfahren mit den Rechten und Pflichten der StA ausgestattet; darüber hinaus können sie in geeigneten Fällen unmittelbar beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen sowie den Antrag stellen, Einziehung oder Verfall von Vermögen selbstständig festzusetzen.
Parallel kann bei einer Steuerprüfung das Finanzamt die Mitarbeit und die Offenlegung von Fakten verlangen, wobei man im parallelen Strafverfahren keine Angaben machen muss. Die Konsequenz aus der fehlenden Mitarbeit im Strafverfahren ist die Drohung mit einer Schätzung der Besteuerungsbehörden, um Druck aufzubauen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist trotzdem, dass der Mandant keine Angaben gegenüber der Steuerbehörde oder der Steuerfahndung macht bevor, er nicht mit einem entsprechend erfahrenen Anwalt gesprochen hat. Diesen finden Sie im AnwälteHaus.
Steuerstrafverfahren werden oft von diesen Themen bestimmt:
- Durchsuchung der Steuerfahndung
- Schätzung und Arrest
- Selbstanzeige
- Steuer-CD
- tatsächliche Verständigung
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