Auch wenn das Urteil gegen Sie ausgegangen ist - eine sorgfältige strafrechtliche Nachsorge kann helfen, Folgen zu mildern.
Wenn ein Strafverfahren nicht mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet, schließen sich - wenn man das Urteil nicht mehr anfechten kann - die Strafe oder die weiteren Folgen an. Die rechtlichen Regelungen hierzu sind im Strafvollstreckungsrecht zu finden.
Eine Besonderheit ist dabei die Vollstreckung von Freiheitsstrafen ohne Bewährung in der Jugend- oder Justizvollzugsanstalt. Man spricht dann vom Strafvollzug, für den wiederum eigene Vorschriften bestehen, die sich zwischen den Bundesländern teilweise erheblich unterscheiden können.
Im Strafvollzug sind oft nicht nur die Mauern hoch!
Eine Freiheitsstrafe stellt den härtesten Eingriff dar, zu dem der Staat zur Sühne von Straftaten berechtigt ist. Doch schon der Unterschied zwischen bestimmten Vollzugsanstalten und erst recht zwischen geschlossenem und offenem Vollzug zeigt, dass Strafvollzug nicht gleich Strafvollzug ist. Hinzu treten Lockerungen, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Behandlungsangebote in der JVA und nicht zuletzt Hafterleichterungen oder sogar Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen.
Sowohl Geld- als auch Haftstrafen können in der Art und Weise der Vollstreckung beeinflusst werden. Hierzu gehört insbesondere auch die Strafaussetzung zur Bewährung einer Freiheitsstrafe. Aber auch bei Geldstrafen können Zahlungserleichterungen gewährt werden.
In der Strafvollstreckung beraten wir Sie im AnwälteHaus zu diesen Themen:
- Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung
- Lockerungen, Hafturlaub, Freigang
- Haftverschonung oder Haftunterbrechung
- Führungsaufsicht
- Bewährungswiderruf
- Stundung und Ratenzahlung von Geldstrafen
- offener Vollzug
- Anrechnung von Haftzeiten im Ausland
- Strafvollstreckung im Ausland
Ihr Thema ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Die möglichen Fragen in der Strafvollstreckung sind vielfältig und oft ganz vom Einzelfall abhängig.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an!
Ihre Ansprechpartner
Thilo Schäck
Thilo Schäck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Henning J. Bahr, LL.M.
Klaus Rüther
Klaus Rüther
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Kommunikationswirt/PR (GEP)
Fundraising Manager (FA)
E-Mail: ruether(at)anwaeltehaus.net
Zum Profil
Wie geht es weiter?
Anruf oder E-Mail
Tel.: | +49 (0) 541-350 260 |
E-Mail: | info(at)anwaeltehaus.net |
Termin vereinbaren
Sekretariat AnwälteHaus
Tel.: | +49 (0) 541-350 260 |
RechtsLaden besuchen
RechtsLaden im AnwälteHaus
Kamp 76
49074 Osnabrück
Di & Do | 10:00 - 12:00 Uhr | ||
Erstberatung | ab 20,- EUR |